Unsere Abnahme ist kostenpflichtig. Sie muss von derjenigen Partei bezahlt werden, die den Auftrag erteilt hat.
Unsere Honorare für die Abnahme von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen sind:
Spezielles:
Allfällige Schreibarbeiten, Verhandlungen oder Schlichtungsverhandlungen usw. werden nach Aufwand oder pauschal verrechnet. Bitte fragen Sie uns, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.